Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)


Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine in § 11 Bundesärzteordnung begründete Rechtsverordnung der Bundesregierung.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Grundlage für die Berechnung von Leistungen.

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