jeder Gesetzlich- und viele Privat Versicherte haben eine von ihrer Versicherung ausgegeben Chipkarte

Normalerweise wird diese Chipkarte über das Chipkartenlesegerät welches in jeder Praxis vorhanden ist, eingelesen und dies Quartalsdaten werden entsprechend aktualiesiert.

Diese Daten kann man dann in der Scheinverwaltung unter dem Reiter Scheine einsehen.



Setzt man beim Auswählen im Fenster "Scheintyp wählen" bei "alle weiteren Daten übernehmen vom letzten Schein", so werden auch ohne das Einlesen der Chipkarte, die aktuellen Daten übernommen.


Dies entwindet die Praxis aber nicht zum Einlesen der aktuellen Chipkarte, sondern soll nur als Hilfestellung dienen, falls ein Patient seine Chipkarte vergessen hat. 

Der Patient muss seine Chipkarte innerhalb des Quartals vorlegen.



Ist der Patient nicht der Hauptversicherte oder sind Zusatzangaben z.b. bei einer Schwangerschaft oder Psychotherapie notwendig, so werden diese Daten über die entsprechenden Reiter eingegeben

   










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