Der Zuschlag für eine Facharztvermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Termins durch einen Haus bzw. Kinder und Jungendarzt kann mit der Gebührenordnungsnummer 03008 bzw. 04008 nur zusammen mit der Angabe der BSNR der Facharztpraxis in der Feldkennung 5003 abgerechnet werden


Bsp.: 03008-(BSN:123456789)

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