Der EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - der Kassenärztlichen Bundesvereinigung


Der EBM wird durch den Bewertungsausschuss beschlossen, der sich paritätisch aus je drei Vertretern des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammensetzt.

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Es ist ein sozialversicherungsrechtlichtes Verzeichnis im deutschen Gesundheitswesen, nach dem ambulante und belegärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.



Innerhalb von Iatropro werden alle von der Bundes KV herausgegebenen EBM ja nach Gebiet eingelesen.

Als Standard wird immer die Gebietsziffer 74 eingelesen.


Gibt man in der Akt eine Ziffer, die Iatropro noch nicht kennt ein, so muss hinter der Ziffer das Zeichen " - " eingegeben werden.

Iatropro lernt dann anhand der im Ordner "EBM2000" eingebundene XML-Dateien, die jeweilige Ziffer und fügt diese der internen EBM-Datenbank zu.


Bsp.: 01630-  (Zuschlag für Erstellung eines Medikationsplans)


Der in Iatropro eingearbeiteten EBM wird über den Menüpunkt - Stammdaten - EBM aufgerufen




Dieser EBM-Katalog beeinhaltet im ersten Schritt nicht alle im KBV-Gebiet gültigen EBM-Ziffern, sondern lernt die notwendigen Ziffern bei der ersten Eingabe.

Die Standardziffern der Katalognummer 74 sind alle vorhanden



Ketten bilden:


neben der Eingabe der Ziffern als Einzelziffer, besteht natürlich die Möglichkeit, Ziffernketten zu bilden

















Quellenangabe: https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Bewertungsmaßstab

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